AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB)

von

Ingenieurdienstleistungen Andreas Taudt


§ 1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden generell als "Kunden" bezeichnet. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.


§ 2 Auftragserteilung, Leistung

Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Dienstvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Kunden an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Kunde kann uns Aufträge telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-Mail erteilen. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Mit dem Eingang dieser Auftragserteilungung gilt der Auftrag als angenommen und der Dienstsvertrag als zustande gekommen. Der Auftragseingang ist maßgeblich für den Ausführungstermin.

Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden.


§ 3 Preise

In den Preisen für Energieausweise ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.

In allen anderen Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer bereits enthalten.

In den Vorbemerkungen der Preislisten auf unseren Websites ist dies jeweils dargestellt.


§ 4 Zahlung, Fälligkeit

Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde.

Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.


§ 5 Ausführungsfristen, Termine

Ausführungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.


§ 6 Mitwirkungspflicht des Beratungsempfängers

Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.


§ 7 Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt gewordenenbetrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Geschäftstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kundenr, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind. Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt. Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.


§ 9 Mängelrüge

Wenn uns der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. Wenn die Ausführungsfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert - und wir eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Kunde zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinenen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.


§ 11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der IDL Ingenieurdienstleistungen in Overath. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Bergisch-Gladbach örtlich zuständige Gericht vereinbart.